Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
SGB VIII§ 45a Einrichtung
Stand: 23.06.2021
Eine Einrichtung ist eine auf gewisse Dauer und unter der Verantwortung eines Trägers angelegte förmliche Verbindung ortsgebundener räumlicher, personeller und sachlicher Mittel mit dem Zweck der ganztägigen oder über einen Teil des Tages erfolgenden Betreuung oder Unterkunftsgewährung sowie Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Familie. Familienähnliche Betreuungsformen der Unterbringung, bei denen der Bestand der Verbindung nicht unabhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen, den dort tätigen Personen und der Zuordnung bestimmter Kinder und Jugendlicher zu bestimmten dort tätigen Personen ist, sind nur dann Einrichtungen, wenn sie fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden sind. Eine fachliche und organisatorische Einbindung der familienähnlichen Betreuungsform liegt insbesondere vor, wenn die betriebserlaubnispflichtige Einrichtung das Konzept, die fachliche Steuerung der Hilfen, die Qualitätssicherung, die Auswahl, Überwachung, Weiterbildung und Vertretung des Personals sowie die Außenvertretung gewährleistet. Landesrecht kann regeln, unter welchen Voraussetzungen auch familienähnliche Betreuungsformen Einrichtungen sind, die nicht fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden sind.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 45a SGB VIII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Bayreuth, 31.01.2022 – B 10 E 21.1315
- BVerwG, 04.12.2025 – 5 C 8.24Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als betriebserlaubnispflichtige Einrichtung im Sinne des Kinder- und JugendhilferechtsZitiert von 1
- OVG NRW, 18.06.2024 – 12 A 395/18Zitiert von 3
- OVG NRW, 12.07.2021 – 12 A 395/18Zitiert von 4
- VGH Bayern, 03.06.2022 – 12 CE 22.460
- VG Köln, 18.09.2026 – 25 L 1693/26Eilrechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer Einrichtung der Jugendhilfe ohne Erlaubnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 29.05.2026 – 19 L 697/26
- VG Bremen, 16.02.2026 – 3 K 1854/24
- VG Schleswig, 10.10.2025 – 15 A 53/21
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